RECHTLICHE HINWEISE:

Beschwerdemanagement

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat wirksame und transparente Verfahren für die angemessene und unverzügliche Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet.

Mit dem Beschwerdemanagement erfüllen wir rechtliche Anforderungen. Darüber hinaus helfen uns Ihre Hinweise aber auch bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse und Vorgehensweisen.

Das Einlegen einer Beschwerde bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH ist kostenfrei. Sie können Ihre Beschwerden über folgende Wege bei uns einreichen:

per E-Mail – Senden Sie Ihre E-Mail an info@adrealis-kvg.de.

per Telefon – Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter +49 (0) 40 228 660 90 für Sie erreichbar.

schriftlich – Bitte senden Sie Ihre Beschwerde an:

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH
Drehbahn 7
20354 Hamburg

Umgang mit Interessenkonflikten

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH errichtet und verwaltet Sachwertvermögen für Anleger. Dabei haben wir Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Anlegern untereinander nicht auf die Anlegerinteressen auswirken. In einer Richtlinie über den Umgang mit Interessenkonflikten wurden die Grundlagen für die Identifizierung und Handhabung von Interessenkonflikten festgelegt.

Informationen über Grundsätze der Auftragsausführung

Im Bereich der Neuemission von geschlossenen Publikums-Investmentvermögen erfolgt die Ausgabe von Anteilen zu einem vorab festgelegten Preis, der nicht vom Zeitpunkt des Erwerbs abhängt. Ebenso erfolgt die Annahme der Zeichnung einheitlich durch die in der Zeichnungserklärung des AIF definierte Stelle.

Vergütungspolitik

Angaben über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). § 37 KAGB umfasst Regelungen zu den Vergütungssystemen, welche für die Vergütungen der Geschäftsführer und allen Mitarbeitern der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH Anwendung finden.

Das Vergütungssystem der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wird einmal jährlichen überprüft. Inhalt der Überprüfung ist auch die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen. Mit dem Aufsichtsrat werden die Vergütungssysteme jährlich erörtert.

Bei Änderungen der Unternehmens- oder Risikostrategie erfolgt eine außerplanmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik und –praxis. Daraus abgeleitet wird die Entscheidung inwieweit die Rahmenbedingungen der Vergütungspolitik anzupassen sind.

Ausgestaltung der Vergütung

Geschäftsführer
Die Vergütung für die Geschäftsführer der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen fixen und einer jährlichen variablen Vergütung. Die Höhe und die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung werden im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt.

Leitende Angestellte
Die Vergütung für die leitenden Angestellten erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen fixen und einer jährlichen variablen Vergütung. Grundlage für die Berechnung der leistungsorientierten Vergütung sind zu Beginn eines Jahres getroffene Zielvereinbarungen und deren Zielerreichungsgrad zum Ende des Jahres.
Der mögliche variable Anteil an der Gesamtvergütung beträgt maximal 30 % bezogen auf die feste Vergütung. Sie bietet keinen Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für einzelne Fonds einzugehen, da die Vergütung nicht von der Wertentwicklung einzelner Fonds abhängt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen fixen und einer jährlichen variablen Vergütung. Grundlage für die Berechnung der leistungsorientierten Vergütung sind zu Beginn eines Jahres getroffene Zielvereinbarungen und deren Zielerreichungsgrad zum Ende des Jahres.
Der mögliche variable Anteil an der Gesamtvergütung beträgt maximal 20 % bezogen auf die feste Vergütung. Sie bietet keinen Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für einzelne Fonds einzugehen, da die Vergütung nicht von der Wertentwicklung einzelner Fonds abhängt.

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